In der DDR wurden DJs zur Vermeidung des englischen Begriffes Diskjockey, gesetzlich als Schallplattenunterhalter bezeichnet. Jeder Schallplattenunterhalter musste dazu einen Eignungstest bestehen und einen einjährigen speziellen Grundlehrgang mit anschließender staatlicher Prüfung bei dem dafür zuständigen Kreiskabinett für Kulturarbeit durchlaufen um überhaupt als nebenberuflicher DJ arbeiten zu dürfen. Nur der „staatlich geprüfte Schallplattenunterhalter“ durfte Tonträger vor einem größeren Publikum spielen und musste regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen, sogenannten Monatskonsultationen, teilnehmen. Aller zwei Jahre erfolgte eine Neueinstufung durch die Einstufungskommission. Eine weitere Besonderheit in der DDR bestand in zahlreichen Vorschriften und Empfehlungen, zu deren Einhaltung der DJ verpflichtet war. Die wohl bekannteste Regelung war die, welche die DJs dazu verpflichtete, weit über die Hälfte des Programms mit Musikproduktionen aus der DDR und dem sozialistischen Ausland zu gestalten. Zeitweilig waren die Schallplattenunterhalter sogar verpflichtet vor jedem Auftritt Titellisten an das Amt einzureichen. Obwohl DJs mit Kontrollen und Lizenzentzug rechnen mussten, sah die Praxis in den meisten Diskotheken anders aus. Ende der 1970er Jahre wurden in der DDR 6000 Schallplattenunterhalter gezählt. Natürlich war auch diese Tätigkeit genauso unfrei wie alle anderen Dinge in der DDR. Als DJ konnte man sich in keinem Fall frei entfalten. Der heutige Auftritt der DJs wird mit vollem Herzblut und ohne jegliche Vorgaben ausgeführt. Auch bleibt fraglich, welche Musikstile es überhaupt über die Mauer geschafft hatten und ob dort auch House oder Techno von „drüben“ zu hören war – wahrscheinlich nicht! Heute entscheidet jeder DJ selber was er auflegt und lässt sich dabei keinerlei Grenzen aufzeigen. Muss er auch nicht da es keinerlei Ämter oder Befugte gibt die darüber zu entscheiden haben in wiefern der DJ überhaupt seine eigenen Wünsche realisieren darf. Man kann generell froh sein dass die DDR-Zeiten vorbei sind.